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Vierteljähriger Nachweis der Schießfertigkeit DGUV Vorschrift 23 für Wach- und Sicherheitspersonal

Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23

Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.

Wir bieten die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger.

55,00 €
inkl. 19% USt. , zzgl. Versand
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