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Willkommen auf der Seite der

Sprengschule-Berlin

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Lehrgänge und Kurse.

Schulungen nach dem Sprengstoffgesetz

  • §7 SprengG "Handel mit Treibladungsmitteln"
  • §20 SprengG "Gewerbliche Reinigung von Schießständen"
  • §20 SprengG "Verbringen" inkl. Aufbewahrung
  • §20 SprengG "Steinbrechende Treibladungskartuschen"
  • §27 SprengG "Vorderladerschießen"
  • §27 SprengG "Wiederladen" (Laden und Wiederladen von Patronenhülsen)
  • §27 SprengG Kombikurs "Voderlader + Wiederlader"

Wir bieten folgende Schulungen nach dem Waffengesetz an:

Schulungen nach dem Waffengesetz

  • §27 WaffG "Gewerbliche Munitionsherstellung"
  • Vorbereitungslehrgang IHK Prüfung "Fachkunde Waffenhandel"
    • Vor Ort Schulung
    • Online Schulung
  • FKN & SKN für Seenotsignalmittel

Termine

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FAQ

Warum Wiederladen

Durch das Wiederladen, lassen sich die Munitionskosten je nach Kaliber um bis zu 50% reduzieren und die Munition besser an die Waffe anpassen, wodurch die Präzision ebenfalls derbessert werden kann. 

Was sind die Voraussetzungen

Um sich an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz anmelden zu können, muß man 21 Jahre alt sein und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach §34 Abs. 2 der 1. SprengV) erforderlich. Diese kann ohne große Probleme bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Was ist der unterschied zwischen Vorderladen und Wiederladen

Beim Vorderladen, wird die Waffe klassisch mit Schwarzpulver von vorne geladen und beim Wiederladen, wird die Patrone geladen (1. mal) oder wiedergeladen (ab dem 2. mal).

Wie lange dauert ein Vorderlader oder Wiederladekurs

Ein Vorderlader- oder Wiederladekurs dauert ca. 2 x 8h. Ein Kombikurs kann, da viele Teile gleich sind ebenfalls in dieser Zeit durchgeführt werden.

Was ist der Unterschied zwischen §7, §20 und §27 SprengG

Eine Erlaubnis nach §7 erlaubt dem Unternehmer eine bestimmte Tätigkeit auszuführen. Diese Erlaubnis befähigt aber nicht dazu, diese Tätigkeit auszuüben (keine Fachkunde).

Der Befähigungsschein nach §20 zeigt, dass der Teilnehmer die Fachkunde in einem bestimmten Bereich erworben hat. Für den Angestellten, der die Tätigkeit ausführt.

Die Erlaubnis nach §27 verbindet beides, Fachkunde und Erlaubnis ABER nur im nicht gewerblichen Bereich.

Wiederladeschein (Pulverschein)

Für den Erwerb von Treibladungspulver und das eigenständige Laden ist eine staatliche Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) erforderlich.

Sachkundenachweis

Dieser Schein setzt einen offiziellen Wiederladekurs inklusive Prüfung (rechtliche Grundlagen, sichere Handhabung, Lagerung) und ein Probeladen voraus.

Sie haben noch Fragen? Ist Ihnen nocht etwas unklar? Für die am häufigsten gestellten Fragen haben wir Ihnen im FAQ Bereich bereits viele Fragen beantwortet. Sollte Ihre Frage dennoch nicht dabei gewesen sein, dann können Sie uns zu jeder Zeit kontaktieren.